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Stiftung Landesblindenanstalt - Details

Name: Stiftung Landesblindenanstalt
Zweck: Förderung, Unterstützung und Hilfe für Personen mit Blindheit oder hochgradiger Seheinschränkung in Bayern.
Sitz der Stiftung: München, Landeshauptstadt, kreisfreie Stadt, Oberbayern
Anschrift: Stiftung Landesblindenanstalt
Adresse: In den Kirschen 1 , 80992 München
Rechtliches:
Art der Stiftung: allgemeine (nicht-kommunale) Stiftung
Art der Zwecke: öffentliche Zwecke
Rechtsstellung: Stiftung des öffentlichen Rechts
Gesetzlicher Vertreter: Stiftungsvorstand. Dieser vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung je zu zweit gemeinsam. Für bestimmte Rechtsgeschäfte kann der Vorsitzende anderen Vorstandsmitgliedern schriftlich eine Einzelvertretungsberechtigung erteilen. Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.
Stiftungsorgane: Stiftungsvorstand
Stifter:
König Ludwig I. von Bayern
Entstehungszeitpunkt: 01.01.1900
Stand: 2025-10-30 16:43:23.0